Erfolgreich verkauft: ERFOLGREICH VERKAUFT !!! Rarität - großer Baugrund im Wiener Speckgürtel mit Erweiterungspotential

3031 Pressbaum

Beschreibung

In der Stadtgemeinde Pressbaum im Ortsteil Dürrwien im Bereich Lastberg liegt dieses wunderschöne Baugrundstück in einer Richtung Südsüdost ausgerichteten, leichten Hanglage.

Die Stadtgemeide Pressbaum liegt mit Ihren ca. 7.500 Einwohnern direkt im Speckgürtel von Wien im Wienerwald ca. 15 km von der Wiener Stadtgenze entfernt und läßt sich durch die eigene Abfahrt der Westautobahn und durch die öffentliche Anbindung durch Bus und Schnellbahn von Wien und auch von St. Pölten ausgezeichnet erreichen. Das Grundstück liegt in ca. 2,5 Km Entfernung vom Ortskern, der die komplette Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Schule, Kindergarten, etc. bietet. 

Die Grundstücksgröße beträgt lt. Grundbuch großzügige 3.105 m² und die Widmung lautet auf Bauland Wohngebiet mit den Bauklassen I,II mit max. 2 Wohneinheiten. Damit läßt sich eine umfangreiche Bebauung mit einer verbaubaren Fläche von max. ca. 270 m² auch für gehobene Wohnbedürfnisse garantiert umsetzen.

Theoretisch würde sich das Grundstück auch in drei Bauplätze teilen lassen, da die vorgeschriebene Mindestbauplatzgröße für den Bereich Lastberg lt. Auskunft der gemeinde 800m² beträgt.

 Für jeden der Bauplätze gilt die maximale Baufläche von pro Bauplatz 150m² + 4% der Bauplatzgröße als verbaubar – natürlich unter Einhaltung der sonstigen Festlegungen (Abstände zu den Grundgrenzen, Bauwiche usw.) der NÖ Bauordnung.

Sofern die Bauplatzgröße bis 1000m² beträgt, sind zusätzlich Nebengebäude im Ausmaß von bis zu 100m² zulässig. Beträgt die Bauplatzgröße mehr als 1000m², dann können Nebengebäude im selben Flächenausmaß wie Hauptgebäude errichtet werden, hier gelten die  Sonderregelungen der Bebauungsvorschriften von Pressbaum (Pkt. 3.2).

Die im Bescheid vom 07.07.1953 im Grundbuch festgehaltenen, baubehördlichen Verpflichtungen betreffen Leistungen, welche den Parzellanten im Zuge der Lastbergparzellierung von der Gemeinde bescheidmäßig aufgetragen wurden (Straßenabtretungen, Beteiligung an Kosten für Straßenbau und Kanal) sowie die zulässige Verbauungsweise. Diese damals grundbücherlich abgesicherten Bescheidauflagen sind nun durch die aktuell geltenden Gesetze und Bestimmungen (Bebauungsplan, NÖ Bauordnung 2014, Bebauungsvorschriften von Pressbaum) geregelt und somit obsolet.

Das Grundstück gilt als noch nicht aufgeschlossen. D.h. bei der derzeitigen Grundstücksgröße von 3.105m² und dem aktuell gültigen Einheitssatz der Stadtgemeinde Pressbaum von 855€, beträgt die Aufschließungsabgabe lt. Gemeindeauskunft € 59.553,45. Diese wird spätestens dann fällig, wenn eine Baubewilligung für die erstmalige Errichtung auf dem Grundstück erteilt wird. Es besteht jedoch kein Bauzwang.

Die ungefähren Kosten für Kanal und Wasser gemeinsam betragen beispielhaft für ein 1-geschoßiges Wohngebäude (=ein angeschlossenes Geschoß) mit 150m² bei in etwa € 9.000,-. Alle relevanten Versorgungsleitungen liegen bereits direkt zur Einleitung an der Grundstücksgrenze.

Natürlich eignet sich das Grundstück auch hervorragend als Kapitalanlage für Investoren, um liquide Vermögensteile in Realwerte zu transferieren und unabhängig vom Finanzmärkten und politischen Entwicklungen Immobilienvermögen aufzubauen und von den stetig steigenden Grundstückspreisen im Wiener Speckgürtel zu profitieren.

Eventuell könnte das Angebot um ein weiteres, bereits bebautes Grundstück im Ausmaß von lt. Grundbuch 1.009 m² noch vergrößert werden, wodurch eine überaus stattliche Liegenschaftsgröße gesamt von 4.114 m² lt Grundbuch mit gleich vier oder eventuell sogar fünf möglichen Bauplätzen entstehen würde.

Für weitere Informationen oder Besichtigungen steht Ihnen gerne Herr Mag. Michael Baumgarth unter +43 664 554 1274 zur Verfügung, oder senden Sie uns Ihre Anfrage per email unter: office@fh-real.at

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Anschrift, Emailadresse und Telefonnummer beantworten dürfen. Vertrauliche Informationen können nur mit ausgefüllten Daten weitergegeben werden. Alle Objektinformationen basieren auf den Angaben des Abgebers. Infolge der neuen Verbraucherrechtsregelungen sind wir nun gesetzlich verpflichtet, eine Vereinbarung mit allen Interessenten vor der Übersendung eines Exposé mit Adresse bzw. vor der Immobilienbesichtigung zu treffen. Das bislang übliche, unkomplizierte Vorgehen ist durch diese Gesetzesänderung nun nicht mehr möglich. Wir bitten daher um Ihr Verständnis!

 

 

 

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